Für Musikstücke mit anonymem Verfasser müssen Gebühren an die Gema bezahlt werden – das sagt die Gema, und das Amtsgericht Frankfurt (Main) gibt ihr Recht. Die Verwertungsgesellschaft hatte gegen den Verein Musikpiraten geklagt. Der will in Berufung gehen. (Musikpiraten, Politik/Recht)
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